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Du möchtest bei WAKA eine erlaubnispflichtige Waffe oder Munition bestellen? Dann benötigen wir vor der Überlassung einen Nachweis deiner Erwerbsberechtigung (EWB).
Damit wir deine Bestellung schnell bearbeiten können, sende uns die benötigten Unterlagen gut lesbar als Foto oder Scan und gib dabei unbedingt deine Bestellnummer an.
E-Mail: info@mh-customs.de
Bei erlaubnispflichtigen Artikeln benötigen wir grundsätzlich einen geeigneten Identitätsnachweis sowie die für den jeweiligen Erwerb erforderliche Berechtigung. Welche Unterlagen zusätzlich erforderlich sind, hängt davon ab, ob du beispielsweise Jäger oder Sportschütze bist und welchen Artikel du erwerben möchtest.
Langwaffe
Bei einer für Jäger zulässigen Langwaffe benötigen wir in der Regel:
Personalausweis oder Reisepass + gültigen Jahresjagdschein
Falls bereits vorhanden, sende uns bitte zusätzlich die relevanten Angaben deiner WBK sowie deine NWR-IDs mit. Inhaber eines gültigen Jahresjagdscheins benötigen für den Erwerb entsprechender Jagdlangwaffen grundsätzlich keine vorherige Erwerbserlaubnis; § 13 Abs. 3 WaffG regelt anschließend die Beantragung der WBK innerhalb von zwei Wochen.
Kurzwaffe
Hier benötigen wir:
Personalausweis oder Reisepass + grüne WBK mit entsprechendem Voreintrag + NWR-IDs
Schalldämpfer
Für jagdlich zulässige Schalldämpfer benötigen wir grundsätzlich:
Personalausweis oder Reisepass + gültigen Jahresjagdschein
Soweit vorhanden, sende bitte auch WBK und NWR-IDs mit. § 13 Abs. 9 WaffG erstreckt die dort genannten jagdrechtlichen Erwerbsregelungen auf entsprechende Schalldämpfer.
Kurzwaffe
Personalausweis oder Reisepass + grüne WBK mit entsprechendem Voreintrag + NWR-IDs
Repetier-Langwaffe mit gezogenem Lauf
Personalausweis oder Reisepass + gelbe Sportschützen-WBK + NWR-IDs
Die gelbe Sportschützen-WBK umfasst nach § 14 Abs. 6 WaffG unter anderem Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen.
Halbautomatische Langwaffe
Personalausweis oder Reisepass + grüne WBK mit entsprechendem Voreintrag + NWR-IDs
Halbautomatische Flinte
Personalausweis oder Reisepass + grüne WBK mit entsprechendem Voreintrag + NWR-IDs
Einzellader-Langwaffen
Bei den von § 14 Abs. 6 WaffG erfassten Waffen:
Personalausweis oder Reisepass + gelbe Sportschützen-WBK + NWR-IDs
Dazu können beispielsweise bestimmte Einzellader-Langwaffen mit glatten oder gezogenen Läufen gehören. Entscheidend ist immer, ob die konkrete Waffe von deiner Erwerbsberechtigung erfasst wird.
Im Nationalen Waffenregister werden verschiedene Identifikationsnummern verwendet. Für die Bearbeitung deiner Bestellung benötigen wir gegebenenfalls insbesondere die zu deiner Person und Erwerbsberechtigung gehörenden NWR-Daten.
Wenn du dir nicht sicher bist, welche Unterlagen für deinen konkreten Artikel erforderlich sind, schick uns einfach deine Bestellnummer und vorhandenen Nachweise. Wir prüfen die Unterlagen vor der Überlassung.
Keine Sorge: Eine erlaubnispflichtige Waffe oder Munition wird von WAKA erst überlassen, nachdem die erforderliche Erwerbsberechtigung geprüft wurde.
WAKA – Fachhandel. Persönlich. Kompetent. Aus der Praxis.